Sachverständigen- & Ingenieurbüro K. P. Lembrecht

Kosten / Honorare

 

Für die Erstellung von Wertgutachten gelten nicht mehr die Honorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Grundsätzlich kann damit das Honorar für Gutachten und Beratungsleistungen frei vereinbart werden. Natürlich können auch Tagessätze (Höhe nach Schwierigkeitsgrad) zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer zugrunde gelegt werden.

Als Anhalt kann die BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien dienen. Hier der Link auf die Seite des BVS.

Bitte richten Sie Ihre Auftragsanfrage an die untenstehende Kontaktadresse oder über die Kontaktseite. Wir nehmen uns dann gerne die Zeit für ein individuelles Beratungsgespräch.

für Wertgutachten zur Immobilienbewertung

Anbei finden Sie Checklisten der für die Bewertung üblicherweise erforderlichen Angaben und Anlagen sowie zusätzlicher Unterlagen für die Bewertung von Betreiberimmobilien wie z.B. gastgewerbliche Objekte, Alten- und Pflegeheime etc.

  1. Checkliste Immobilienbewertung allgemein wohnwirtschaftliche Objekte (zum Download),

  2. Checkliste allgemein gewerbliche Objekte(zum Download)

erforderliche Angaben und Unterlagen

zur Immobilienbewertung

Für HOAI-Leitungsbilder gelten grundsätzlich die Honorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der jeweils geltenden Fassung. Natürlich können auch Tagessätze (Höhe nach Schwierigkeitsgrad) zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer zugrunde gelegt werden. Die Kosten der Erstellung von Energieausweisen teilen wir ihnen auf Anfrage mit.

Bitte richten Sie Ihre Auftragsanfrage an die untenstehende Kontaktadresse oder über die Kontaktseite. Wir nehmen uns dann gerne die Zeit für ein individuelles Beratungsgespräch, um die erforderlichen Schritte der Ausweiserstellung oder erforderlichen Beratungsumfang vorab zu klären.

für Energieausweise, Beratungen und Dienstleistungen

zur Energieberatung und Bauphysik